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Freitag, der 13.: Auch heute retten Rauchmelder Leben

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Freitag, der 13. ist kein Datum, vor dem man sich mehr Sorgen machen müsste, als vor allen anderen Tagen im Jahr auch.

„Dieser Tag kann aber sehr einfach genutzt werden, um positiv in Erinnerung zu bleiben“, betonen die Branschutzerzieher der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim um Sven Helmold und Jan-Eric Loy. Wer am kommenden Freitag in den eigenen vier Wänden prüft, ob ausreichend Rauchmelder installiert und funktionsbereit sind, der kommt gut und sicher mit seiner ganzen Familie durch die dunkle Jahreszeit, die nicht selten auch mit stimmungsvollen Kerzen verbunden ist.

Die Kampagne „ Rauchmelder retten Leben“ läuft seit mittlerweile 20 Jahren. Die Aufklärungsarbeit und die zum Jahresende 2020 nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht haben dafür gesorgt, dass bereits viele Menschen in Deutschland durch Rauchmelder vor tödlichem Brandrauch besser geschützt sind. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung jetzt zum Jahresende ausläuft.

Dass die Installation von Rauchmeldern in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie auf den Fluren, die zum Wohnungsausgang führen, gesetzlich vorgeschrieben ist, hat laut Helmold und Loy einen guten Grund. Statistiken belegen, dass in Deutschland an jedem einzelnen Tag Rauchmelder durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod retten. „Auch hier bei uns im Landkreis Northeim erleben wir immer wieder Einsätze, bei denen Menschen, teils ganze Familien durch die piependen Rauchmelder gewarnt worden sind und sich so in Sicherheit bringen konnten“, betont Sven Helmold, der als Gemeindebrandmeister in Katlenburg-Lindau in das tägliche Einsatzgeschehen eingebunden ist. Bundesweit sind trotz dieser nachgewiesenen Wirksamkeit nur die Hälfte aller Eigenheime ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Das ist das Ergebnis einer im September veröffentlichten Innofact-Studie. Die Verpflichtung, die technischen Helfer in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren zu installieren, ist aber nur der Mindestschutz. “Mehr Rauchmelder bedeuten auch mehr Sicherheit“, sagen die Brandschutzerzieher der Kreisfeuerwehr. Deshalb werden sie für alle Aufenthaltsräume von Haus und Wohnung empfohlen.

Beim Kauf von Rauchmeldern ist auf das Qualitätsmerkmal „Q“ zu achten. Heutige Rauchmelder sind zudem meist mit einer zehn bis zwölf Jahre haltenden Batterie ausgestattet – das lästige Gepiepe aufgrund von leeren Batterien oder regelmäßiges Tauschen entfällt damit. Das Gerät selbst sollte möglichst in der Raummitte und waagerecht installiert werden, da Rauch nach oben steigt. Zu Wänden, Balken, Unterzügen und Lampen sollten mindestens 50 Zentimeter Abstand eingehalten werden. In der Küche sind Rauchmelder aufgrund der eventuellen Fehlalarme durch Dampf vom Kochen nicht geeignet. Hier gibt es spezielle Thermo-Melder, die auf steigende Temperaturen reagieren.

Die fünf größten Irrtümer

  • Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
  • Ein Rauchmelder im Flur reicht – Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.
  • Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer! In Niedersachsen ist in Mietwohnungen der Vermieter für den Einbau der Geräte verantwortlich.
  • Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.
  • Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

Mehr Informationen zur Rauchmelderpflicht gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de, bei allen Feuerwehren im Landkreis Northeim und bei den Brandschutzerziehern der Kreisfeuerwehr. Kontakt: über die Internetseite brandschutzerziehung.kfv-nom.de.

Zum Foto: Jan-Eric Loy und Sven Helmold (von links) weisen zum Rauchmeldertag darauf hin, dass installierte Rauchmelder mindestens einmal jährlich per Testknopf auf ihre Funktion überprüft werden müssen. Foto: Kreisbrandschutzerziehung

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