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Wegen Corona: Kreisfeuerwehr sagt Veranstaltungen ab
Sämtliche Veranstaltungen der Kreisfeuerwehr Northeim sind aufgrund der seit Mittwoch vorherrschenden Corona-Virus-Infektionslage abgesagt. Das teilt Kreisbrandmeister Marko de Klein per Schreiben an das Kreiskommando mit.
Grund für die Absage der geplanten Veranstaltungen, unter anderem der Abschnittsversammlungen, des Seniorennachmittages der Kreisfeuerwehr sowie der Ausbildungslehrgänge ist die Corona-Epidemie, die jetzt auch den Landkreis Northeim betrifft. “Um weitere Infektionsfälle zu vermeiden oder zumindest zu verlangsamen, sind derzeit eine strenge Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen erforderlich”, schreibt Kreisbrandmeister de Klein.
Diese Maßgabe betreffe auch die Feuerwehren im Kreis Northeim, da “bereits ein einziger bestätigter Fall von COVID-19 bei einem Feuerwehrmitglied die Einsatzbereitschaft einer gesamten Ortsfeuerwehr gefährden kann”, heißt es weiter. Für Übungen, Ausbildungsveranstaltungen und Dienstabende wird den Feuerwehren im Landkreis Northeim empfohlen, diese auf das Notwendigste zu reduzieren. Diese Entscheidung wurde in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung getroffen.
#Update vom 12. März: Auch das Seminar der Sicherheitsbeauftragten aus den Landkreisen Northeim und Göttingen am kommenden Samstag, 14. März, in Northeim ist abgesagt.
Auch Kinder- und Jugendfeuerwehren betroffen
Auch die Kreiskinder- und Jugendfeuerwehr rät den einzelnen Nachwuchsabteilungen im Kreis Northeim, den Dienstbetrieb vorerst einzustellen. “Hintergrund ist auch, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren sicherzustellen – die jeweiligen Führungskräfte der Kinder- und Jugendfeuerwehren sind ja auch in ihrer Ortsfeuerwehr aktiv”, schreibt der stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwart Konstantin Mennecke an die Kinder- und Jugendfeuerwehren. Ebenfalls abgesagt sind die Kreisjugendfeuerwehr-Veranstaltungen wie die Abnahme der Jugendflamme, Vorstandssitzungen und weiteres.
Landkreis informiert fortlaufend
Der Landkreis Northeim informiert fortlaufend über die Situation in der Region. Zuletzt wurde unter anderem eine Allgemeinverfügung für Rückkehrer aus Risikogebieten erlassen. Sie dürfen 14 Tage nach ihrer Rückkehr Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagespflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Altenheime nicht betreten.