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Silvester: So geht’s sicher ins neue Jahr

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Zwei Jahre lang war die Silvesterparty nur unter Einschränkungen der Corona-Pandemie möglich. Jetzt kann, wie zuvor auch, Feuerwerk gekauft und in den Nachthimmel geschossen werden.

Die Feuerwehren im Landkreis Northeim um Kreisbrandmeister Marko de Klein rechnen deshalb mit deutlich mehr Arbeit, als beispielsweise zum ersten „Corona-Jahreswechsel“. In der Nacht zum 1. Januar 2021 gab es nicht einen einzigen Einsatz für die Feuerwehren.

„Der Silvesterabend wird in diesem Jahr von starkem Wind begleitet. Raketen können deshalb eine ganz andere Flugbahn einschlagen, als eigentlich geplant“, sagt Kreisbrandmeister Marko de Klein. Diese Situation erfordere besondere Vorsicht sowohl von den Menschen, die Feuerwerk zünden, als auch von der übrigen Bevölkerung. „Ganz wichtig: lagern sie leicht entzündliches Material, beispielsweise Altpapier, weder auf dem Balkon, noch in Papiertonnen, die direkt an einem Wohnhaus stehen“, betont de Klein. Insbesondere der Balkon sei ein schlechter Ort, da dort verirrte Raketen ganze Zimmerbrände auslösen können.

Grundsätzlich solle man Feuerwerk nur nüchtern entzünden. Zu groß sei die Gefahr von Leichtsinn im angetrunkenen Zustand. Raketen benötigen zudem einen sicheren Stand und dürfen nicht etwa aus der Hand abgeschossen werden. Sollte es zu windig sein, sollte auf das Abfeuern gänzlich verzichtet werden, damit Feuerwerkskörper nicht ungewollt anderen Menschen ins Gesicht fliegen.

Dringend rät die Kreisfeuerwehr von Silvesterfeuerwerk ab, dass über dubiose Wege über das Internet oder aus dem Ausland beschafft wurde. „Feuerwerk braucht eine offizielle Prüfnummer. Nur dann ist das Abbrennen sicher“, sagt Marko de Klein. Illegales Feuerwerk könne nicht nur schwere Schäden verursachen, es kann seinen Nutzer auch lebensgefährlich verletzen.

Innerhalb des Landkreises Northeim haben diverse Städte und Gemeinden Verbotszonen für Feuerwerk bekanntgegeben. Dazu zählen unter anderem die Stadt Northeim, die Stadt Einbeck und die Gemeinde Kalefeld. Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerk unzulässig ist. Unter anderem in einem 200 Meter-Radius rund um Fachwerkhäuser, Kirchen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime.

„Wir wünschen uns für die Feuerwehren nach den bereits sehr arbeitsintensiven Weihnachtsfeiertagen einen ruhigen Jahreswechsel ohne die Zimmer- und Scheunenbrände, die es in den Jahren vor Corona immer wieder gegeben hat“, betont Kreisbrandmeister Marko de Klein. Dieser verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerk kommt damit auch den Rettungsdiensten und Mitarbeitern der Notaufnahmen zugute.

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